Ergänzende Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/.

Heizungsrechner

Für den in den Unterseiten integrierten Heizungsrechner (Tool zur Erstellung eines automatisierten Angebots), gelten zusätzliche Datenschutzbestimmungen. Diese finden Sie beim Verwenden der Anwendung.

KI-Anrufbeantworter

Wir nutzen einen KI-gestützten Anrufbeantworter-Dienst, um eingehende Anrufe automatisch entgegenzunehmen, zu transkribieren und auszuwerten. Dabei können personenbezogene Daten der Anrufenden verarbeitet werden (z. B. Name, Telefonnummer, Gesprächsinhalte, Zeit des Anrufs und ggf. Sprachnachrichten).

Die Verarbeitung erfolgt zur effizienten Bearbeitung eingehender Anfragen und der Verbesserung unserer telefonischen Erreichbarkeit gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Sofern der Anruf der Anbahnung oder Durchführung eines Vertrags dient, erfolgt die Verarbeitung zusätzlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Notwendigkeit zur Vertragserfüllung).

Wir bedienen uns zur Bereitstellung des Dienstes des Softwarehauses Label Software Gerald Bax GmbH Bielefeld (Label) mit Serverstandorten in Deutschland, der als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO für uns tätig ist.

Label nutzt seinerseits Unterauftragsverarbeiter, um bestimmte technische Dienstleistungen (z. B. KI-gestützte Spracherkennung und Sprachausgabe, Datenanalyse, Telefondienstanbieter) bereitzustellen. Ein Teil dieser Unterauftragsverarbeiter kann seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (insbesondere in den USA) haben. In diesen Fällen kann eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland stattfinden. Soweit Daten in Drittländer übermittelt werden, geschieht dies ausschließlich auf Grundlage von einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (z. B. EU–US Data Privacy Framework) oder, sofern kein solcher Beschluss besteht, auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO, insbesondere durch den Abschluss der EU-Standardvertragsklauseln.

Die durch den KI-Anrufbeantworter erfassten Daten (Transkripte) werden genauso behandelt, als wären sie während eines Telefonates per Hand erfasst und gespeichert worden. Eine weitergehende Speicherung der Daten erfolgt nicht, bzw. nur zu Zwecken der Softwarewartung und -pflege, sofern dies zwingend notwendig ist. Danach werden sie gelöscht oder anonymisiert.

Erstellt mit dem Datenschutzgenerator von eRecht24